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Bedarfsgemeinschaft- Rechner Bürgergeld-/Grundsicherungsbedarf 2026 berechnen

Berechnen Sie in Sekunden, wie hoch der monatliche Bedarf Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld / Grundsicherungsgeld) ausfällt. Der Rechner summiert die offiziellen Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde: Alleinstehende 563 €, je Partner 506 €, Kinder je nach Alter 471/390/357 €), addiert angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung und zieht das anrechenbare Einkommen ab.

Bedarfsgemeinschaft berechnen (Schätzung)

Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst die erwerbsfähige(n) leistungsberechtigte(n) Person(en), deren Partner und die minderjährigen Kinder im Haushalt (§ 7 Abs. 3 SGB II).

angemessene Kosten, ohne Heizung

alle Einkünfte der BG (pauschal)

Geschätzter Bedarf der Alleinstehend / Monat

563,00 €

Regelbedarf 563,00 € + Wohnung/Heizung 0,00 €

So wurde gerechnet:

  • Erwachsene in der BG: 1 × RBS 1 (563,00 €) = 563,00 €
  • Regelbedarf gesamt: 563,00 €
  • Kosten für Unterkunft und Heizung: 0,00 €
  • Freibetrag (§ 11b SGB II):100,00 €
  • Anrechenbares Einkommen: 0,00 €
  • Bedarf gesamt: 563,00 €

Unverbindliche Schätzung, kein Rechtsanspruch. Vereinfachte Berechnung ohne Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung), ohne detaillierte Einkommensanrechnung und ohne Angemessenheitsprüfung der Miete. Die Regelbedarfsstufen entsprechen der Nullrunde 2026 (§ 8 SGB II). Bitte prüfen Sie die Höhe gegen die aktuelle BMAS-Verordnung und Ihren Bescheid.

Maßgeblich ist allein Ihr Originalbescheid. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt für Sozialrecht.

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So berechnen Sie den BG-Bedarf in 4 Schritten

  1. Zusammensetzung der BG festlegen. Geben Sie an, ob 1 Erwachsener (Alleinstehend/Alleinerziehend, RBS 1 = 563 €) oder 2 Erwachsene als Paar in der Bedarfsgemeinschaft leben (je RBS 2 = 506 €).
  2. Kinder nach Alter eintragen. Erfassen Sie die minderjährigen Kinder der BG nach Altersgruppen – 0–5 Jahre (RBS 6, 357 €), 6–13 Jahre (RBS 5, 390 €) und 14–17 Jahre (RBS 4, 471 €). Der Rechner summiert die Regelbedarfsstufen automatisch.
  3. Kosten für Unterkunft und Heizung eintragen. Tragen Sie die monatliche Bruttokaltmiete und die Heizkosten ein. Das Jobcenter übernimmt nur die „angemessenen“ Kosten – der Rechner gibt eine unverbindliche Schätzung ohne Angemessenheitsprüfung.
  4. Einkommen und Freibetrag abziehen. Tragen Sie das Nettoeinkommen aller BG-Mitglieder ein. Optional können Sie den Freibetrag nach § 11b SGB II (vereinfacht 100 € je Erwachsenem) anhaken. Das Ergebnis ist eine erste Schätzung des monatlichen Bedarfs Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde)

Personenkreis in der BGMonat
RBS 1 – Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
RBS 2 – volljährige Partner in der BG, je Person506 €
RBS 4 – Jugendliche 14 bis 17 Jahre471 €
RBS 5 – Kinder 6 bis 13 Jahre390 €
RBS 6 – Kinder 0 bis 5 Jahre357 €

Die Stufen beruhen auf § 8 SGB II und der jährlichen Festsetzung durch das BMAS. Die Werte sind die offiziellen Regelbedarfsstufen der Nullrunde 2026; vergleichen Sie im Zweifel gegen die aktuelle Verordnung. Ausführlich erklärt: Regelsatz Grundsicherungsgeld 2026.

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) ist der Personenkreis, dessen Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld – seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld – gemeinsam angerechnet wird. § 7 Abs. 3 SGB II definiert, wer dazugehört: die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person selbst, deren Partner und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Volljährige Kinder unter 25 können ebenfalls Teil der BG sein, wenn sie im Haushalt der Eltern leben und die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II erfüllen.

Nicht jede Wohngemeinschaft ist automatisch eine Bedarfsgemeinschaft. Entschieden wird nach dem „Einstehen füreinander“ – also ob Personen wirtschaftlich als Einheit leben. Bei Paaren greift seit dem 1. Januar 2023 ein Probejahr (§ 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II): Erst nach zwölf Monaten Zusammenlebens wird eine BG vermutet, vorher muss das Jobcenter das gegenseitige Einstehen im Einzelfall nachweisen.

Die Höhe des Bedarfs setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: dem Regelbedarf (Summe der Regelbedarfsstufen je Mitglied), den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und eventuellen Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende, Schwangere oder behinderte Menschen). Abgezogen wird das anrechenbare Einkommen aller BG-Mitglieder, nach Freibeträgen nach § 11b SGB II. Genau diese Addition – ohne Mehrbedarfe und ohne Angemessenheitsprüfung – macht dieser Rechner für Sie nachvollziehbar.

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Häufige Fragen zur Bedarfsgemeinschaft

Was ist eine Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld (Grundsicherungsgeld)?

Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) ist der Kreis von Personen, dessen Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld – seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld – zusammen angerechnet wird (§ 7 Abs. 3 SGB II). Dazu gehören die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, deren Partner und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Maßgeblich ist das wirtschaftliche Einstehen füreinander, nicht das bloße gemeinsame Wohnen.

Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft?

Zur BG gehören: (1) die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, (2) deren Partner (Ehe-, Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaft), (3) die im Haushalt lebenden Eltern unverheirateter minderjähriger Kinder und (4) deren minderjährige Kinder. Volljährige Kinder unter 25 können ebenfalls zur BG gehören, wenn sie im Haushalt der Eltern leben (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 SGB II). Seit 2023 greift beim neuen Partner ein „Probejahr“, bevor eine BG vermutet wird.

Wie hoch ist der Regelbedarf für eine Bedarfsgemeinschaft 2026?

Der Regelbedarf ergibt sich aus der Summe der Regelbedarfsstufen: Alleinstehende 563 € (RBS 1), jeder weitere Erwachsene in der BG 506 € (RBS 2), Jugendliche 14–17 Jahre 471 € (RBS 4), Kinder 6–13 Jahre 390 € (RBS 5) und Kinder 0–5 Jahre 357 € (RBS 6). 2026 gab es keine Erhöhung (Nullrunde). Hinzu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wie wird das Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet?

Einkommen aller Mitglieder der BG wird – nach Abzug von Freibeträgen – auf den Bedarf angerechnet. Vereinfacht gilt ein Freibetrag von 100 € je erwerbsfähiger Person (§ 11b Abs. 1 SGB II). Der Rechner zieht diesen Freibetrag pauschal ab; in der Realität kommen weitere Freibeträge (z. B. für Erwerbstätige nach § 11b Abs. 3 SGB II) und Kindergeld-Anrechnungen hinzu.

Ist der Bedarfsgemeinschaft-Rechner kostenlos und verbindlich?

Der Rechner ist kostenlos und dient der ersten Orientierung. Er liefert eine unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung und keinen Bescheid. Mehrbedarfe, Angemessenheitsprüfung der Miete und die detaillierte Einkommensanrechnung sind nicht enthalten. Maßgeblich ist allein Ihr Bescheid.

Worin unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Wohngemeinschaft?

In einer Wohngemeinschaft (WG) teilen sich Personen lediglich die Wohnung, ohne wirtschaftlich füreinander einzustehen. Jeder WG-Bewohner bildet grundsätzlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Bei einer echten BG hingegen werden Einkommen und Vermögen gemeinsam angerechnet – Partner und minderjährige Kinder gehören automatisch dazu.

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