Grundsicherungsgeld berechnen (Schätzung)
Ihre Situation
ohne Heizung
vereinfacht: voll angerechnet
Vereinfachtes Rechenbeispiel / Monat
563,00 €
Regelbedarf 563,00 € + Wohnung/Heizung 0,00 €
Vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Gewähr und ohne Aussage zu einem Leistungsanspruch. Enthält keine Freibeträge, Mehrbedarfe, keine detaillierte Einkommensanrechnung und keine Angemessenheitsprüfung der Miete. Maßgeblich ist allein Ihr Bescheid – für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.
Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde)
| Personenkreis | Monat |
|---|---|
| RBS 1 – Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| RBS 2 – volljährige Partner, je Person | 506 € |
| RBS 3 – Erwachsene unter 25 bei den Eltern | 451 € |
| RBS 4 – Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 471 € |
| RBS 5 – Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € |
| RBS 6 – Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
Details und was im Regelsatz enthalten ist: Grundsicherungsgeld Regelsatz 2026
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) 2026 für Alleinstehende?
Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende liegt 2026 bei 563 Euro monatlich (Regelbedarfsstufe 1). Es gilt eine Nullrunde, die Sätze wurden nicht erhöht. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wie wird das Grundsicherungsgeld berechnet?
Grundsicherungsgeld = Regelbedarf (nach Bedarfsstufe) + angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung + eventuelle Mehrbedarfe − anrechenbares Einkommen. Dieser Rechner gibt eine vereinfachte Schätzung ohne Freibeträge und ohne Angemessenheitsprüfung.
Ist der Grundsicherungsgeld-Rechner kostenlos?
Ja, der Rechner ist kostenlos und dient der ersten Orientierung. Er liefert keine verbindliche Berechnung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein Ihr Bescheid.
Schätzung ist nicht genug?
Sehen Sie anhand eines fiktiven Falls, wie mögliche Prüfpunkte strukturiert werden.
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