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Widerspruchsfrist- Rechner

Geben Sie das Datum der Postaufgabe Ihres Bürgergeld-Bescheids ein. Der Rechner ermittelt Ihre Widerspruchsfrist automatisch – inklusive der neuen 4-Tage-Zugangsfiktion (§ 37 Abs. 2 SGB X, seit 1.1.2025) und der Wochenend-Regel.

Widerspruchsfrist berechnen

Steht meist oben rechts auf dem Bescheid oder im Begleitschreiben („Aufgabe zur Post am …“).

1 Monat

reguläre Frist (§ 84 SGG)

4 Tage

Zugangsfiktion per Post (§ 37 SGB X)

12 Monate

bei fehlender Belehrung (§ 66 SGG)

Häufige Fragen zur Frist

Wie lange ist die Widerspruchsfrist beim Bürgergeld?

Die regelmäßige Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Wurde der Bescheid per Post verschickt, kommen 4 Tage Zugangsfiktion hinzu (§ 37 Abs. 2 SGB X, seit dem 1.1.2025). Endet die Frist an einem Wochenende, verschiebt sie sich auf den nächsten Werktag.

Warum sind es 4 und nicht mehr 3 Tage Postlaufzeit?

Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2025 eine Zustellungsfiktion von 4 Tagen nach Aufgabe zur Post (§ 37 Abs. 2 SGB X). Bis Ende 2024 waren es 3 Tage. Viele ältere Rechner sind deshalb veraltet.

Wann habe ich statt 1 Monat ein ganzes Jahr Zeit?

Wenn die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid fehlt, unvollständig oder inhaltlich falsch ist. Dann verlängert sich die Frist auf 12 Monate (§ 66 SGG). Im Rechner können Sie diese Option anhaken.

Ist der Rechner kostenlos und verbindlich?

Der Rechner ist kostenlos und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechtsberatung; ohne Gewähr. Feiertage am Ort der Behörde sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Ist Ihr Bescheid überhaupt korrekt?

Die KI prüft Ihren Bürgergeld-Bescheid in unter 60 Sekunden auf Fehler.

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